Mitgliederrat
Der Mitgliederrat besteht nach der Satzung aus 6 gewählten Mitgliedern und einem Vertreter des engeren Vorstandes. Der Mitgliederrat wird für zwei Jahre gewählt.
Der Mitgliederrat ist nach der Satzung zuständig für
a. Aufnahmen
b. Umwandlungen
c. Ausschlüsse
d. Ernennung von Ehrenmitgliedern
e. Verleihung der Ehrennadeln
f. Schlichtung und Regelung von außergewöhnlichen Belangen unter Mitgliedern
g. Einführen der Anwärter in die Clubgemeinschaft
Der Mitgliederrat trifft sich regelmäßig entsprechend der Geschäftsordnung.
Manfred Nissen, Miguel von Marenholtz, Wolfgang Haas, Markus Wenzel, Hagen Seefelder, Reinhold Görtz und Ekkehard Schulz